ANTIFASCHISTISCHES SCHUTZ-INSTITUT

für reflexive Gesellschaftsethik

Antifaschistisches Schutz-Institut

für reflexive Gesellschaftsethik

Strategiepapier:
Umgang mit strukturellem Extremismus und ungerechter Exklusion in selbstverwalteten Kontexten

Cover Strategiepapier: Umgang mit strukturellem Extremismus

Antifaschistisches Schutz-Institut (as-institut.de), Mai 2025

1. Einleitung

1.1 Zielsetzung und Adressat:innen

Dieses Strategiepapier richtet sich an Menschen, die in Gruppen, Initiativen oder Bewegungen tätig sind und von Ausgrenzung, Machtmissbrauch oder strukturellem Extremismus betroffen wurden – unabhängig davon, ob dies in politischen, sozialen, kulturellen oder aktivistischen Kontexten geschah.

Das Papier möchte:

Die Empfehlungen basieren auf der Auswertung realer Erfahrungen, juristischer Standards und den Grundsätzen demokratischer und menschenrechtlicher Ethik.
Adressiert werden:

1.2 Hintergrund und Relevanz

Immer mehr selbstorganisierte Gruppen – von politischen Kollektiven bis hin zu Vereinen oder Kulturinitiativen – sehen sich mit internen Konflikten konfrontiert. Häufig eskalieren diese zu Ausschlüssen, Machtkämpfen und autoritären Dynamiken, ohne dass faire Verfahren oder externe Moderation gewährleistet sind.

Gerade dort, wo der Anspruch auf Solidarität, Teilhabe und Gerechtigkeit besonders hoch ist, führen unreflektierte Machtkonzentration und ungeprüfte Vorwürfe zu schwerwiegenden Folgen für Einzelne und für das gemeinsame Anliegen. Auch der inflationäre oder willkürliche Einsatz von Awareness-Strukturen kann – entgegen ihrer eigentlichen Intention – zur Ausgrenzung und Entsolidarisierung beitragen.

Warum dieses Papier wichtig ist:
Die Bewältigung von Konflikten und die Sicherung von Gerechtigkeit sind Kernanliegen jeder demokratischen und menschenrechtsbasierten Gemeinschaft. Wer Strukturen entwickelt, um Ausgrenzung, Machtmissbrauch und ungerechte Verfahren zu verhindern, schützt nicht nur Einzelne, sondern erhält die Integrität und Handlungsfähigkeit ganzer Gruppen.

1.3 Wichtige Begriffe und ihre Bedeutung

1.4 Aufbau des Strategiepapiers

Ziel ist es, Menschen in schwierigen Situationen zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen, sich gegen unfaire Behandlung zur Wehr zu setzen und zu einer solidarischen, demokratischen Konfliktkultur beizutragen.

2. Situationsanalyse

2.1 Typische Dynamiken bei Konflikten und Ausschlüssen

In vielen selbstorganisierten Gruppen und Initiativen entstehen immer wieder Konflikte. Das ist normal, weil Menschen unterschiedlich sind, verschiedene Erfahrungen haben und manchmal andere Vorstellungen davon, wie Dinge laufen sollten.
Kritisch wird es aber, wenn Konflikte nicht mehr offen und fair besprochen werden, sondern sich unsichtbare Muster und festgefahrene Abläufe entwickeln, die einzelne Menschen ausgrenzen oder ganze Gruppen spalten.
Typische Merkmale solcher Dynamiken sind:

2.2 Wie Machtkonzentration und Ausschlusslogik entstehen

Auch in Gruppen ohne formelle Hierarchie können sich Macht und Einfluss ansammeln. Oft passiert das durch:

Diese Muster führen dazu, dass Kritik schwierig wird und Ausschlüsse oft ohne echte Diskussion oder Verteidigung stattfinden. Besonders gefährlich ist das, wenn Gruppen behaupten, für Gerechtigkeit oder Awareness zu stehen, aber intern keine fairen Verfahren anwenden.

2.3 Rolle von Awareness und Definitionsmacht

Awareness soll eigentlich dazu dienen, die Schwächeren zu schützen und für ein gutes, respektvolles Miteinander zu sorgen.
In der Praxis kann Awareness aber auch missbraucht werden, zum Beispiel wenn sie zur Rechtfertigung von Ausschlüssen oder als Mittel zur „Stilllegung“ unliebsamer Personen verwendet wird. Definitionsmacht entsteht dann, wenn wenige bestimmen, was als Übergriff gilt, wer als „Betroffene:r“ zählt oder was als „toxisch“ eingestuft wird. Dadurch können auch ungerechtfertigte Vorwürfe zu schnellen Ausschlüssen führen.

2.4 Was sind die Folgen für Betroffene und Gruppen?

Für die ausgeschlossenen oder angegriffenen Menschen bedeutet das oft:

Auch für die gesamte Gruppe hat das Konsequenzen:

3. Rechte und Schutzinteressen Betroffener

3.1 Grundrechte und Persönlichkeitsschutz

Jede Person – unabhängig von Status, Meinung oder Rolle in einer Gruppe – hat grundlegende Rechte. Dazu zählen:

Diese Rechte gelten auch und besonders in Gruppen, die sich auf Solidarität und Gerechtigkeit berufen.

3.2 Typische Risiken bei Interventionen und „Schutzmaßnahmen“

Gerade bei plötzlichen, emotional aufgeladenen Situationen – zum Beispiel bei Verdacht auf Übergriff, Machtmissbrauch oder Bedrohung – greifen viele Gruppen zu schnellen Maßnahmen. Das kann sinnvoll sein, um Gefahren abzuwehren. Doch oft entstehen daraus neue Probleme, wenn:

Beispiel 1: Öffentliche Namensnennung

In der Aufregung über einen mutmaßlichen Vorfall wird der Name einer Person sofort in Chatgruppen, E-Mails oder auf Plakaten öffentlich gemacht – oft mit dem Zusatz „Vorsicht, Täter!“ oder „Gefährlich!“.
Folge: Die beschuldigte Person verliert ihr soziales Umfeld, wird gemieden und kann sich meist nicht mehr wehren – selbst wenn sich die Vorwürfe später als falsch oder übertrieben herausstellen.

Beispiel 2: Täterzuschreibungen ohne Urteil

Nicht selten wird schon nach ersten Anschuldigungen von „Täter“ und „Opfer“ gesprochen, ohne dass ein neutrales Gespräch oder eine unabhängige Klärung stattgefunden hat.
Folge: Die Gruppe verfestigt diese Zuschreibungen. Andere übernehmen die Sichtweise, und die beschuldigte Person bekommt keine Chance mehr auf Rehabilitation – unabhängig davon, was tatsächlich geschehen ist.

Beispiel 3: Selbstverstärkende Gruppendynamik

Sobald sich eine Deutung („Gefahr!“, „Übergriff!“, „Täter!“) etabliert hat, entsteht in der Gruppe ein starker Druck, sich anzuschließen und sich von der betroffenen Person zu distanzieren. Kritik oder Rückfragen werden dann als Angriff auf die Gruppe interpretiert.
Folge: Eine faire, offene Klärung ist kaum noch möglich. Auch Unbeteiligte oder ursprünglich neutrale Personen werden mitgezogen – bis die Situation völlig eskaliert oder sogar Strafanzeigen gegen Einzelne folgen.

Beispiel 4: Rechtliche Folgen für alle Beteiligten

Wenn Namen und schwere Vorwürfe öffentlich kursieren, kommt es nicht selten vor, dass betroffene Personen oder deren Angehörige rechtliche Schritte einleiten – etwa wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Folge: Die ursprünglich „gut gemeinte“ Schutzmaßnahme führt zu juristischen Auseinandersetzungen, Anzeigen und oft zu lang anhaltenden Konflikten, die allen Beteiligten schaden.

3.3 Verantwortung und Weitsicht – Was ist zu beachten?

3.4 Fazit

Schnelle Eingriffe aus Schutzmotiven können – wenn sie ohne Sorgfalt, Transparenz und faire Verfahren ablaufen – großen Schaden anrichten.
Sie gefährden nicht nur das Wohl einzelner Menschen, sondern auch das Vertrauen, die Glaubwürdigkeit und die Integrität ganzer Gruppen oder Bewegungen.
Ein achtsamer, reflektierter Umgang mit Verdachtsmomenten, eine sorgfältige Abwägung der Rechte aller und die Bereitschaft zu offener, unabhängiger Klärung sind unerlässlich für gerechte und solidarische Strukturen.

4. Dokumentation und Nachweisführung

4.1 Warum ist Dokumentation so wichtig?

Wer von Vorwürfen, Ausgrenzung oder Rufschädigung betroffen ist, erlebt häufig eine Situation, in der „Aussage gegen Aussage“ steht – oft begleitet von Gerüchten, Halbwissen und emotionaler Aufladung.
Gerade in solchen Situationen hilft eine möglichst lückenlose Dokumentation dabei,

Gut dokumentierte Vorgänge stärken die eigene Position, schaffen Nachvollziehbarkeit und verhindern, dass Details in Vergessenheit geraten oder bewusst falsch dargestellt werden.

4.2 Was sollte dokumentiert werden?

4.3 Wie dokumentiert man richtig?

4.4 Was tun mit Chatverläufen, Protokollen und Zeug:innen?

4.5 Datenschutz und Vertraulichkeit

4.6 Was tun im Konfliktfall?

Eine sorgfältige Dokumentation ist der beste Schutz gegen Missverständnisse, Verdächtigungen und spätere Verdrehungen. Sie schafft die Grundlage für eine faire Klärung – intern, öffentlich oder vor Gericht.

5. Strategien der Deeskalation und Konfliktlösung

5.1 Warum ist Deeskalation wichtig?

Konflikte lassen sich in Gruppen und Initiativen nicht immer vermeiden. Entscheidend ist, wie mit ihnen umgegangen wird. Deeskalation bedeutet, Spannungen und Missverständnisse abzubauen, damit Lösungen gefunden werden können, ohne dass Menschen ausgeschlossen oder dauerhaft verletzt werden.
Ein gutes Konfliktmanagement schützt die Gruppe vor Spaltung und Einzelne vor ungerechter Behandlung.

5.2 Gesprächsangebote und Dialog ermöglichen

5.3 Vermittlung und Mediation

5.4 Umgang mit verweigerter Kommunikation

5.5 Externe Moderation und Ombudsstellen

5.6 Grundsätze einer fairen Konfliktlösung

5.7 Was tun, wenn nichts mehr hilft?

Gelingende Deeskalation und Konfliktlösung schützen nicht nur Einzelne, sondern stärken auch die Glaubwürdigkeit und Zukunftsfähigkeit der gesamten Gruppe. Wer offen, transparent und respektvoll Konflikte klärt, schützt Solidarität und Demokratie im Kleinen wie im Großen.

6. Öffentlichkeitsarbeit und Gegenöffentlichkeit

6.1 Warum kann Öffentlichkeitsarbeit notwendig werden?

Wenn Gruppen, Initiativen oder Kollektive interne Konflikte nicht mehr selbst klären können oder Einzelne dauerhaft ausgegrenzt und diffamiert werden, bleibt manchmal als letzter Weg nur der Gang an die Öffentlichkeit.
Öffentlichkeitsarbeit kann sein:

Gegenöffentlichkeit meint, dass eine Sichtweise veröffentlicht wird, die innerhalb der Gruppe nicht gehört oder unterdrückt wird, damit andere Menschen sich ein eigenes Bild machen können.

6.2 Formen legitimer Öffentlichkeitsarbeit

6.3 Risiken und Schutzmechanismen

6.4 Verbündete und Solidarität aufbauen

6.5 Konstruktive Öffentlichkeitsarbeit: Was ist das Ziel?

6.6 Digitale Öffentlichkeitsarbeit und soziale Medien

Gut vorbereitete Öffentlichkeitsarbeit kann ein wichtiger Baustein für Gerechtigkeit und Aufklärung sein – vorausgesetzt, sie bleibt sachlich, transparent und respektiert die Rechte aller Beteiligten. Gegenöffentlichkeit ist legitim, wenn sie fair, faktenbasiert und konstruktiv genutzt wird.

7. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

7.1 Schutz durch das deutsche Recht

a) Schutz des Persönlichkeitsrechts

In Deutschland genießt jede Person einen umfassenden Schutz ihrer Persönlichkeit durch das Grundgesetz (Art. 1, Art. 2 GG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823 BGB).
Dazu gehören unter anderem:

Beispiel: Werden in Gruppen oder im Internet Namen, Fotos, persönliche Details oder schwerwiegende Vorwürfe öffentlich verbreitet, kann dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.

b) Üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung

Das Strafgesetzbuch (StGB) schützt ausdrücklich vor falschen Behauptungen und Angriffen auf den Ruf:

Wichtig: Strafrechtliche Verfahren erfordern meist einen Strafantrag der betroffenen Person bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Beweislast liegt bei der betroffenen Person.

c) Zivilrechtliche Ansprüche

Das Verfahren läuft meist über anwaltliche Abmahnungen und – falls keine Einigung erzielt wird – vor Gericht.

d) Datenschutzrecht (DSGVO)

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen persönliche Daten (z. B. Namen, Chatverläufe, Fotos) nur mit Einwilligung verarbeitet oder veröffentlicht werden.
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Löschung und ggf. Schadensersatz.

7.2 Rechtliche Standards auf europäischer Ebene

a) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die EMRK garantiert grundlegende Rechte wie:

Diese Rechte gelten in allen Mitgliedsstaaten des Europarats. Sie sind direkt einklagbar – zunächst in den nationalen Gerichten, im Streitfall auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

b) Unterschiede und Gemeinsamkeiten

7.3 Praktische Hinweise für Betroffene

7.4 Zusammenfassung

8. Selbstschutz und Resilienz

8.1 Was bedeutet Selbstschutz?

Selbstschutz beschreibt alle Maßnahmen, die eine Person ergreifen kann, um sich vor seelischer, sozialer oder körperlicher Schädigung zu bewahren. Besonders wichtig wird Selbstschutz, wenn der Rückhalt durch eine Gruppe fehlt oder wenn man auf sich allein gestellt ist.

Praktische Strategien für individuellen Selbstschutz:

8.2 Individuelle Resilienz: Was hilft, um psychisch stabil zu bleiben?

8.3 Gesellschaftliche Gruppen und Schutzfunktionen

8.4 Was tun, wenn alles zu viel wird?

8.5 Zusammenfassung

Individueller Selbstschutz und Resilienz sind Grundvoraussetzungen, um aus belastenden Situationen heraus wieder handlungsfähig zu werden.
Wer auf sich allein gestellt ist, sollte die vielfältigen gesellschaftlichen Schutzfunktionen nutzen und sich nicht scheuen, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen.
Jede Form der Unterstützung – ob Beratung, rechtliche Hilfe oder Seelsorge – ist legitim und oft ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zurück zu Sicherheit und innerer Stärke.

9. Strukturelle Lehren und Empfehlungen für Gruppen

9.1 Warum sind Strukturen wichtig?

Auch in selbstverwalteten, basisdemokratischen oder informellen Gruppen entstehen zwangsläufig Machtverhältnisse und Dynamiken. Werden diese nicht regelmäßig reflektiert und angepasst, steigt die Gefahr von Ausgrenzung, Intransparenz und Fehlentwicklungen. Kluge, faire Strukturen sind kein Widerspruch zu Freiheit und Selbstbestimmung – im Gegenteil: Sie sichern demokratische Teilhabe und schützen vor Missbrauch.

9.2 Entwicklung fairer Konfliktkulturen

9.3 Einführung und Evaluation von Awareness- und Moderationsstandards

9.4 Reflexion und Prävention von Machtmissbrauch

9.5 Umgang mit kritischen Vorfällen

9.6 Nachhaltigkeit und Diversität fördern

9.7 Ausblick: Demokratische Standards als Schutzschild

Nur Gruppen, die bereit sind, Macht, Verantwortung und Fehler zu reflektieren und offen damit umzugehen, bleiben langfristig handlungsfähig, solidarisch und gerecht.
Kollektive Resilienz entsteht nicht durch Verdrängung oder starre Regeln, sondern durch lernfähige, partizipative Strukturen, die allen Beteiligten Schutz und Mitgestaltung ermöglichen.

10. Schlusswort und Ausblick

Konflikte, Ausgrenzung und Machtmissbrauch können in jeder Gruppe, Initiative oder Bewegung auftreten – auch dort, wo Werte wie Gerechtigkeit, Solidarität und Demokratie besonders betont werden. Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass nicht nur formale Strukturen, sondern vor allem die gelebte Kultur des Umgangs miteinander darüber entscheidet, ob Konflikte zerstörerisch wirken oder Anlass zu gemeinsamer Weiterentwicklung werden.

Dieses Strategiepapier macht deutlich:

Die Sicherung gerechter Verfahren, die Bereitschaft zu Reflexion und die Offenheit für externe Unterstützung sind keine Zeichen von Schwäche, sondern Grundlage einer handlungsfähigen, solidarischen Gemeinschaft.
Sie schützen Einzelne vor Überforderung, schaffen Vertrauen und ermöglichen echte Transformation – im Kleinen wie im Großen.
Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftliche Spaltungen, Unsicherheiten und Krisen zunehmen, sind demokratische Standards und gegenseitige Fürsorge der beste Schutz gegen Willkür, Ausgrenzung und Extremismus – egal welcher Couleur.
Mut zur Selbstkritik, klare Verfahren und Empathie im Umgang miteinander bleiben die wichtigsten Bausteine für eine gerechte, inklusive und zukunftsfähige Zivilgesellschaft.

Das Antifaschistische Schutz-Institut steht als Ansprechpartner für Fragen, Beratung, Workshops und öffentliche Debatte zur Verfügung.
Gemeinsam können wir Strukturen schaffen, die nicht nur Konflikte überstehen, sondern daran wachsen.

11. Anhang – Praxis, Beispiele, Vorlagen

  1. Glossar
  2. Konkrete Fallskizzen zu Kapitel 2
  3. Kleine Beispiele und juristische Hinweise zu Kapitel 3
  4. Handout: Was tun im Konfliktfall? (Kapitel 4)
  5. Praxisbeispiele zu Kapitel 5
  6. Konkrete Beispiele, Musterschreiben und Tipps für besondere Situationen (Kapitel 6)
  7. Musterschreiben, Anlaufstellen und Checklisten zu Kapitel 7
  8. Anlaufstellen, Adressen und praktische Links zu Kapitel 8
  9. Praxisbeispiele zu Kapitel 9, Checklisten und Vorlagen für Gruppenprozesse

11.1 Glossar

  1. Awareness: Achtsamkeit und Bewusstheit gegenüber den Bedürfnissen, Grenzen und dem Wohlbefinden aller Beteiligten in einer Gruppe. Awareness-Teams oder -Strukturen sollen Übergriffe verhindern und Betroffene schützen – sie können aber auch missbraucht werden.
  2. Autoritäre Dynamik: Entwicklung innerhalb einer Gruppe, bei der Entscheidungsgewalt und Kontrolle sich auf wenige Personen konzentrieren und Kritik unterdrückt wird. Auch informelle Hierarchien können solche Prozesse fördern.
  3. Ausschluss / Exklusion: Das gezielte oder unbeabsichtigte Entfernen oder Ausgrenzen von Einzelpersonen aus einer Gruppe, sei es durch Rauswurf, Ignorieren oder subtile Benachteiligung.
  4. Beleidigung: Herabwürdigende Äußerung über eine Person, die deren Ehre verletzt. Im deutschen Strafrecht strafbar (§ 185 StGB).
  5. Chronologie: Zeitlich geordnete Darstellung von Ereignissen. Chronologien helfen, Abläufe und Verantwortlichkeiten im Konfliktfall nachzuvollziehen.
  6. Datenschutz: Gesamtheit der Regelungen, die den Umgang mit persönlichen Daten schützen. In der EU gilt hierfür die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  7. Definitionsmacht: Die (oft informelle) Fähigkeit Einzelner oder kleiner Gruppen, darüber zu bestimmen, wie Begriffe verwendet werden und welche Sichtweise als gültig anerkannt wird.
  8. Deeskalation: Maßnahmen, um Konflikte oder Spannungen zu entschärfen und weitere Verschärfung zu vermeiden – etwa durch Gespräch, Vermittlung oder Moderation.
  9. Diffamierung: Bewusste Verbreitung abwertender, ehrverletzender Behauptungen über eine Person, um deren Ruf zu schädigen.
  10. Diskriminierung: Ungleichbehandlung oder Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Weltanschauung.
  11. Dokumentation: Systematische Sammlung von Belegen, Notizen, Protokollen und Nachrichten, die den Verlauf eines Konflikts oder Vorfalls nachvollziehbar machen.
  12. Eskalation: Verschärfung oder Zuspitzung eines Konflikts, bei der Fronten verhärtet und Lösungen erschwert werden.
  13. Gegenöffentlichkeit: Öffentliche Darstellung von Sichtweisen, Erfahrungen oder Vorfällen, die innerhalb der ursprünglichen Gruppe nicht gehört oder unterdrückt werden.
  14. Gruppendynamik: Wechselwirkungen und Prozesse innerhalb einer Gruppe, die das Verhalten, den Zusammenhalt und die Konfliktlösung beeinflussen.
  15. Machtmissbrauch: Das Ausnutzen von Einfluss oder Kontrolle, um anderen zu schaden, sie zu unterdrücken oder ungerecht zu behandeln – unabhängig davon, ob die Position formal oder informell ist.
  16. Mediation: Vermittlung durch eine neutrale dritte Person (Mediator:in), die hilft, zwischen Konfliktparteien zu moderieren und Lösungen zu finden.
  17. Ombudsstelle: Unabhängige Anlaufstelle oder Vermittlungsperson, die bei Streit oder Problemen in Gruppen, Vereinen oder Institutionen unparteiisch unterstützt.
  18. Persönlichkeitsrecht: Gesamtheit der Rechte, die die Würde, Privatsphäre, Ehre und das Bild einer Person schützen – auch im Internet und in Gruppen.
  19. Plenum: Gesamtheit aller Mitglieder einer Gruppe oder Initiative, die gemeinsam über wichtige Fragen diskutiert und entscheidet.
  20. Resilienz: Fähigkeit, mit schwierigen Situationen, Belastungen und Krisen umzugehen und trotzdem handlungsfähig und psychisch gesund zu bleiben.
  21. Rufschädigung: Handlung oder Aussage, die den guten Ruf einer Person in der Öffentlichkeit oder im Umfeld beeinträchtigt oder zerstört.
  22. Schlichtung: Versuch, einen Streit durch Vermittlung, Vorschläge und Moderation zu beenden, ohne dass ein Gericht oder eine autoritäre Instanz entscheidet.
  23. Selbsthilfegruppe: Zusammenschluss von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen, die sich gegenseitig unterstützen, austauschen und stärken.
  24. Unschuldsvermutung: Grundsatz, dass jede Person solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld nachgewiesen ist – gilt auch in Gruppen, nicht nur vor Gericht.
  25. Verleumdung: Bewusste Verbreitung von nachweislich falschen, rufschädigenden Tatsachen über eine Person mit dem Ziel, ihr zu schaden (§ 187 StGB).

11.2 Konkrete Fallskizzen zu Kapitel 2

Fall 1: Der stille Ausschluss aus der Chatgruppe
Anna engagiert sich seit über einem Jahr in einer lokalen Klimagruppe. Nach einem Streit über die Rolle von Awareness-Teams kritisiert sie in einem internen Chat, dass Entscheidungen zu undurchsichtig getroffen würden.
Kurze Zeit später stellt Anna fest, dass sie aus der wichtigsten Chatgruppe entfernt wurde – ohne vorherige Rücksprache, Begründung oder Möglichkeit zur Stellungnahme. Ihre Nachfragen bleiben unbeantwortet, auch im Plenum wird das Thema „vertagt“.
In den folgenden Wochen erfährt Anna, dass über sie gesprochen, aber nicht mit ihr kommuniziert wird. Neue Infos oder Entscheidungen erreichen sie nicht mehr.
Typische Muster:

Fall 2: Eskalation durch schnelle Täterzuschreibung
Mehmet, aktiver Teil einer Jugendinitiative, wird eines Tages mit dem Vorwurf konfrontiert, sich „übergriffig“ verhalten zu haben. Der Awareness-Kreis der Initiative sieht Handlungsbedarf, informiert den Rest der Gruppe aber nur allgemein über „einen Vorfall“ – ohne Details zu nennen oder Mehmet anzuhören.
Nach und nach wird er von einzelnen Freund:innen gemieden, Einladungen zu Treffen bleiben aus. Schließlich erscheint sein Name auf einer internen Liste als „problematisch“.
Erst später erfährt Mehmet, dass der Vorwurf auf einem Missverständnis beruhte, das im Gespräch hätte geklärt werden können.
Typische Muster: Fall 3: Gerüchte und Schweigen statt Moderation
Sophie und Tim geraten im Orgateam einer queeren Kulturgruppe in einen Streit um die Planung eines Events. Beide fühlen sich von der jeweils anderen Seite missverstanden und beklagen sich bei ihren jeweiligen Freundeskreisen.
Anstatt das Gespräch mit einer neutralen Person oder Moderator:in zu suchen, verbreiten sich Gerüchte über angebliches Fehlverhalten von Sophie. Immer mehr Mitglieder beziehen Stellung, ohne direkt mit ihr zu sprechen.
Schließlich zieht sich Sophie freiwillig zurück, weil sie den sozialen Druck und die ausbleibende Unterstützung nicht mehr aushält.
Typische Muster: Fall 4: Manipulation durch Kontrolle von Informationen
In einer selbstorganisierten Kulturinitiative haben drei Gründungsmitglieder Adminrechte für die wichtigsten Kommunikationskanäle. Als neue Mitglieder Vorschläge zur Strukturverbesserung machen, werden diese in den Gruppenchats abgewiegelt oder gelöscht.
Nach und nach merken die neuen Mitglieder, dass wichtige Informationen sie nicht erreichen und sie bei Abstimmungen übergangen werden. Ein Mitglied, das offen Kritik übt, wird aus dem Organisationsteam ausgeschlossen.
Typische Muster: Fall 5: Rufschädigung durch öffentliche Namensnennung
In einer politisch aktiven Gruppe wird ein interner Streit über Social Media ausgetragen. Ein Betroffener wird namentlich in einem öffentlichen Posting als „problematische Person“ bezeichnet. Das Posting wird vielfach geteilt, auch außerhalb der Szene.
Der Betroffene wird mit Fragen und Vorwürfen überhäuft, verliert das Vertrauen in die Gruppe und zieht sich zurück. Erst nach Wochen wird das Posting gelöscht – eine öffentliche Entschuldigung oder Korrektur bleibt aus.
Typische Muster: Diese Fallskizzen sind verallgemeinerbar und sollen sensibilisieren: Viele Gruppendynamiken, die zunächst als „Einzelfall“ erscheinen, folgen ähnlichen Mustern und Risiken.

11.3 Kleine Beispiele und juristische Hinweise zu Kapitel 3

Beispiel 1: Übereilte Maßnahme bei vermeintlicher Gefahr
Im Plenum einer Initiative berichtet eine Person über ein angeblich übergriffiges Verhalten eines Mitglieds. Aus Angst vor weiteren Vorfällen wird noch am selben Abend im kleinen Kreis entschieden, die beschuldigte Person aus allen Chatgruppen zu entfernen – ohne ihre Sicht anzuhören.
Risiko: Die Eile führt dazu, dass niemand weiß, was tatsächlich passiert ist. Die ausgeschlossene Person hat keine Möglichkeit zur Verteidigung und erfährt erst später, dass über sie gesprochen wurde.
Juristischer Hinweis: Auch in Gruppen gilt die Unschuldsvermutung. Wer jemanden ausschließt oder öffentlich anklagt, ohne Beweise oder Anhörung, riskiert eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 823 BGB).

Beispiel 2: Öffentliche Namensnennung ohne Urteil
Nach einem Streit werden auf Social Media Namen und Bilder einer Person gepostet mit dem Hinweis „Achtung, übergriffiges Verhalten!“. Freunde und Bekannte distanzieren sich, die Betroffene wird öffentlich gemieden.
Risiko: Die bloße Nennung reicht aus, um das Ansehen massiv zu beschädigen – auch wenn sich die Vorwürfe später als falsch herausstellen.
Juristischer Hinweis: Die Veröffentlichung von Namen und Anschuldigungen ohne gerichtliches Urteil kann als üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Verletzung des Persönlichkeitsrechts gewertet werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Folgen, darunter Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und ggf. strafrechtliche Verurteilung.

Beispiel 3: Täterzuschreibung ohne neutrale Klärung
Im Rahmen einer Awareness-Intervention wird ein Mitglied als „Täter“ bezeichnet, obwohl noch keine neutrale Klärung stattgefunden hat. Die Zuschreibung verfestigt sich, Rückfragen werden als „Täter-Opfer-Umkehr“ interpretiert.
Risiko: Die soziale und psychische Belastung für die betroffene Person ist enorm. Ein späterer Freispruch oder eine Aufklärung kann das Stigma kaum mehr rückgängig machen.
Juristischer Hinweis: Eine vorschnelle Täterzuschreibung ohne Beweise oder Urteil widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung (auch im Gruppenleben). Gruppen können im Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Beispiel 4: Gruppendynamik und Kettenreaktionen
Ein Vorwurf wird im kleinen Kreis geteilt, weitere Mitglieder übernehmen ihn unkritisch und verbreiten ihn weiter. Immer mehr Menschen distanzieren sich, auch solche, die den Fall gar nicht kennen.
Risiko: So entsteht eine Dynamik, die den Schaden vergrößert und eine faire Klärung fast unmöglich macht.
Juristischer Hinweis: Wer ungesicherte Informationen weiterverbreitet, macht sich mitschuldig an der Rufschädigung. Nach deutschem Recht kann auch das „Teilen“ rufschädigender Aussagen (z. B. via Messenger, E-Mail, Social Media) haftungs- oder sogar strafrechtliche Folgen haben.

Grundsatz: Fairness und Sorgfaltspflicht
Juristischer Hinweis: Gruppen, Vereine und Initiativen tragen Verantwortung für den Schutz aller Mitglieder – auch und besonders bei Konflikten. Überhastete Maßnahmen ohne Beweise, öffentliche Vorverurteilung und fahrlässige Informationsverbreitung sind nicht nur unethisch, sondern können rechtlich erhebliche Folgen haben.
Weitere juristische Hinweise, Anlaufstellen und Mustertexte werden in den Anhängen zu Kapitel 7 ausführlich dargestellt.

11.4 Handout: Was tun im Konfliktfall?

  1. Ruhe bewahren und nichts überstürzen
    • Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie reagieren.
    • Treffen Sie keine Entscheidungen im Affekt oder unter Gruppendruck.
  2. Sofort beginnen: Dokumentation
    • Notieren Sie möglichst genau, was passiert ist – am besten zeitnah (Datum, Uhrzeit, Beteiligte, Verlauf).
    • Speichern Sie relevante Nachrichten, E-Mails, Chatverläufe, Protokolle oder Screenshots.
    • Schreiben Sie kurze Gedächtnisprotokolle zu mündlichen Gesprächen oder Telefonaten.
  3. Gespräch suchen – aber vorbereitet
    • Überlegen Sie, ob und mit wem Sie ein Gespräch führen wollen.
    • Bereiten Sie sich vor: Was möchten Sie sagen? Was möchten Sie wissen?
    • Falls Sie Angst vor Eskalation haben, ziehen Sie eine Vertrauensperson, Vermittler:in oder Awareness-Team hinzu.
  4. Rechte kennen und auf Fairness bestehen
    • Verlangen Sie, dass auch Ihre Sicht gehört wird – niemand darf ohne Anhörung ausgeschlossen werden.
    • Fordern Sie transparente Verfahren, möglichst unter Einbindung neutraler Moderation.
    • Bestehen Sie auf die Unschuldsvermutung: Solange nichts bewiesen ist, sind Sie nicht schuldig.
  5. Kontakte sichern und Unterstützung suchen
    • Suchen Sie das Gespräch mit Vertrauenspersonen außerhalb der Gruppe (Freunde, Familie, Beratungsstellen).
    • Prüfen Sie, ob es in Ihrer Organisation Ombudsstellen, externe Moderation oder Beratungsangebote gibt.
    • Lassen Sie sich nicht isolieren.
  6. Eigene Grenzen respektieren
    • Sie müssen nicht jedem Gespräch, jeder Einladung oder jedem Druck nachgeben – schützen Sie sich, wenn nötig.
    • Ziehen Sie sich vorübergehend aus belastenden Chats oder Gruppen zurück, wenn dies Ihr Wohlbefinden verbessert.
  7. Informationen zurückhalten
    • Geben Sie keine vertraulichen Informationen, Erklärungen oder Verteidigungen in großen, unsicheren Gruppen preis.
    • Überlegen Sie, wem Sie was anvertrauen – und vermeiden Sie vorschnelle öffentliche Stellungnahmen.
  8. Externe Beratung und rechtlichen Rat einholen
    • Bei schwerwiegenden Vorwürfen, Rufschädigung oder öffentlicher Bloßstellung wenden Sie sich frühzeitig an juristische oder psychosoziale Beratungsstellen.
    • Sichern Sie alle Beweise, falls eine rechtliche Klärung notwendig wird.
  9. Sich selbst stärken
    • Denken Sie an Ihre psychische Gesundheit: Suchen Sie Unterstützung, gönnen Sie sich Pausen und achten Sie auf Ihre Bedürfnisse.
    • Professionelle Hilfe (Beratung, Seelsorge, Therapie) kann auch kurzfristig entlasten.

Checkliste: Was tun im Konfliktfall?

11.5 Praxisbeispiele zu Kapitel 5: Deeskalation und Konfliktlösung

Diese Beispiele können als Diskussionsgrundlage, Rollenspielvorlage oder zur Reflexion eigener Erfahrungen genutzt werden.

11.6 Konkrete Beispiele, Musterschreiben und Tipps für besondere Situationen (Kapitel 6)

  1. Beispiel: Sachliche öffentliche Stellungnahme
    Anlass: Eine Person wird nach einem ungeklärten Vorfall in sozialen Medien oder in der Szene öffentlich kritisiert. Sie möchte reagieren, ohne weiter zu eskalieren.
    Mustertext: Stellungnahme zum aktuellen Vorfall: In den letzten Tagen wurden im Zusammenhang mit meiner Person öffentlich schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Ich nehme diese sehr ernst, möchte aber klarstellen: Die Vorwürfe wurden bislang weder in einem fairen Verfahren geprüft noch wurde ich zu einer Stellungnahme eingeladen. Ich bin weiterhin bereit, offen und transparent zu einer Klärung beizutragen, und bitte darum, sachlich zu bleiben und niemanden vorzuverurteilen. Ich bitte alle, die an einer Lösung interessiert sind, gemeinsam mit mir auf Dialog und Aufklärung zu setzen, statt auf öffentliche Schuldzuweisungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  2. Beispiel: Gegendarstellung/Bitte um Richtigstellung
    Anlass: Im Internet, per Aushang oder Flyer wird eine Person namentlich und inhaltlich falsch dargestellt.
    Mustertext: Gegendarstellung gemäß § 10 Landespressegesetz: Zu der am [Datum] veröffentlichten Behauptung, ich hätte [Vorwurf] begangen, stelle ich Folgendes richtig: Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Weder wurde ich dazu angehört, noch existieren Belege für diese Anschuldigungen. Ich fordere dazu auf, die Veröffentlichung zu löschen/zu berichtigen und künftig auf falsche oder unbegründete Vorwürfe zu verzichten. [Name, Kontaktmöglichkeit]


  3. Tipps für den Schutz persönlicher Daten in der Öffentlichkeitsarbeit
    • Verzichten Sie auf das Veröffentlichen von privaten Kontaktdaten, Adressen oder Fotos.
    • Verwenden Sie nur Ihren Vornamen oder ein Pseudonym, wenn Sie unsicher sind.
    • Bitten Sie bei kollektiven Statements um eine anonyme oder gemeinschaftliche Unterzeichnung, etwa „Initiative XY“ statt Einzelname.
    • Prüfen Sie Texte, Flyer oder Postings vor Veröffentlichung auf rechtliche Risiken: Keine Behauptungen über Dritte ohne Beleg, keine persönlichen Angriffe.


  4. Hinweise für besondere Situationen
    • Plakate/Flyer in der Öffentlichkeit: Halten Sie Texte so allgemein wie möglich. Konzentrieren Sie sich auf Strukturen und Abläufe statt auf Einzelpersonen. Platzieren Sie keine Flyer an privaten Orten ohne Erlaubnis – dies kann als Sachbeschädigung gewertet werden.
    • Umgang mit Medienanfragen: Geben Sie keine Stellungnahmen ab, die Sie nicht vorbereitet haben. Lassen Sie sich Zeit, um eine schriftliche Antwort zu formulieren. Sprechen Sie sich ggf. mit Unterstützer:innen oder juristischem Beistand ab.
    • Digitale Gegenöffentlichkeit: Kommentarfunktion moderieren oder deaktivieren, um Missbrauch und Angriffe zu vermeiden. Screenshots und Dokumente möglichst anonymisieren (Namen und private Daten schwärzen).


  5. Mustervorlage: Kurz-Statement auf Social Media
    Wir stehen für eine sachliche, faire Klärung von Konflikten – ohne Vorverurteilung, Diffamierung oder öffentliche Bloßstellung. Jeder Mensch hat das Recht auf Gehör, Schutz seiner Privatsphäre und ein faires Verfahren. Wer Unterstützung braucht, kann sich vertraulich an [Kontakt, Beratungsstelle] wenden.

Diese Beispiele und Vorlagen helfen, angemessen, rechtssicher und deeskalierend in Konfliktsituationen öffentlich zu kommunizieren.

11.7 Musterschreiben, Anlaufstellen und Checklisten zu Kapitel 7

Anlaufstellen in Deutschland und Europa

Checkliste: Vorbereitung rechtlicher Schritte

A. Psychosoziale Beratungsstellen und Seelsorge

B. Antidiskriminierungs- und Opferberatungsstellen

C. Online-Hilfsangebote und Krisen-Hotlines

D. Weitere Beratungs- und Selbsthilfeangebote

Hinweis: Alle Angebote sind in der Regel kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Auch Angehörige oder Vertrauenspersonen können dort Rat suchen.

11.9 Praxisbeispiele zu Kapitel 9, Checklisten und Vorlagen für Gruppenprozesse

A. Praxisbeispiele für faire Gruppenarbeit und Konfliktmoderation

B. Checklisten für Gruppenprozesse

C. Vorlagen für Sitzungen und Gruppenentscheidungen

Diese Praxisbeispiele, Checklisten und Vorlagen unterstützen Gruppen dabei, Konflikte transparent, inklusiv und lösungsorientiert zu bearbeiten. Sie können beliebig angepasst und erweitert werden – je nach Größe, Erfahrung und Kultur der jeweiligen Gruppe.

Schlusswort

Die umfassende Erarbeitung, systematische Sammlung und niederschwellige Bereitstellung von Wissen, wie sie durch das as-institut.de in Form dieses Strategiepapiers erfolgt, ist in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. In einer Zeit, in der soziale Spaltungen, Polarisierungstendenzen und Vertrauensverluste in Organisationen, Initiativen und gesellschaftliche Institutionen zunehmen, gewinnt der präventive, reflektierende Umgang mit Konflikten, Macht und Exklusionsmechanismen besondere Relevanz.

Wissenssammlung als Präventionsarbeit
Das as-institut.de erfüllt mit der hier vorgelegten Arbeit eine präventive und zugleich emanzipatorische Funktion: Es bietet nicht nur Orientierung und Unterstützung für unmittelbar Betroffene, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass Gruppen und Gemeinschaften aus Fehlern lernen, ihre Strukturen weiterentwickeln und destruktive Dynamiken frühzeitig erkennen und bearbeiten können. Durch die differenzierte Darstellung von typischen Konfliktverläufen, juristischen Grundlagen, Handlungsmöglichkeiten und Schutzmechanismen entsteht ein praxisnaher, anwendungsorientierter Wissensspeicher, der Einzelnen und Gruppen gleichermaßen zugutekommt. Solches Wissen ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument der Stärkung, des Schutzes und der Ermächtigung – gerade für jene, die in klassischen Strukturen wenig Gehör oder Schutz finden.

Gesellschaftliches Engagement schützen und fördern
Die gesellschaftliche Relevanz solcher Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Zivilgesellschaftliches Engagement, freiwillige Initiativen und selbstverwaltete Gruppen sind das Rückgrat einer demokratischen, offenen und inklusiven Gesellschaft. Sie leisten wertvolle Beiträge zu sozialem Zusammenhalt, politischer Bildung, kultureller Vielfalt und solidarischer Selbsthilfe. Doch überall dort, wo Menschen zusammenkommen, entstehen auch Konflikte, Machtasymmetrien und die Gefahr von Ausgrenzung. Ohne präventive Wissensvermittlung, ohne transparente Verfahren und ohne Bewusstsein für die eigenen blinden Flecken laufen auch die besten Projekte Gefahr, ihre Prinzipien zu verraten oder in sich selbst zu zerfallen. Die Arbeit des as-institut.de trägt dazu bei, solche Risiken zu minimieren und die Handlungsfähigkeit von Gruppen langfristig zu sichern. Sie fördert eine Fehlerkultur, in der Kritik, Selbstreflexion und kontinuierliche Verbesserung ausdrücklich erwünscht sind. Sie ermöglicht es, Konflikte nicht als Bedrohung, sondern als Chance zur Weiterentwicklung und zur Stärkung demokratischer Strukturen zu begreifen.

Wissensverfügbarkeit und Zugang als Gemeingut
Die offene Bereitstellung von Wissen – niedrigschwellig, mehrsprachig und für alle zugänglich – ist ein wesentlicher Beitrag zur Demokratisierung von Handlungskompetenz. Wer Wissen teilt, fördert gesellschaftliche Teilhabe, verhindert Exklusion durch Informationsvorsprung und schafft die Voraussetzungen für eine solidarische, verantwortungsvolle Gemeinschaft. Gerade marginalisierte Gruppen, ehrenamtlich Engagierte und Menschen mit erschwertem Zugang zu juristischen oder sozialen Ressourcen profitieren von praxisnahen, verständlich aufbereiteten und überprüfbaren Informationen. Die Arbeit des as-institut.de leistet somit einen Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zum Schutz demokratischer Grundwerte.

Schützens- und fördernswerte Entwicklung
Die Entwicklung solcher umfassenden Wissenssammlungen, ihre regelmäßige Aktualisierung und die kontinuierliche Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie erfordern fachliche Expertise, kritische Distanz, methodische Sorgfalt und einen ethisch fundierten Gestaltungswillen. Diese Arbeit verdient nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch aktive Förderung durch Politik, Wissenschaft, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Akteure. Denn nur so können die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um Forschung, Dokumentation, Fortbildung und Beratung langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Ein strategisch aufgestelltes, transparent arbeitendes und in die gesellschaftlichen Debatten eingebundenes Institut wie das as-institut.de ist ein wertvoller Akteur für eine widerstandsfähige, gerechte und zukunftsfähige Demokratie. Es schützt nicht nur Einzelne vor Willkür, sondern stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert Innovationen im Umgang mit Konflikten und ermöglicht es, Herausforderungen der Gegenwart mit Zuversicht und Professionalität zu begegnen.

Fazit
Die systematische Aufbereitung und Bereitstellung von Wissen, wie sie in diesen elf Kapiteln beispielhaft vorliegt, ist unverzichtbar für eine lebendige, selbstkritische und solidarische Zivilgesellschaft. Sie schützt Engagement, ermöglicht Partizipation und ist ein wirksames Mittel gegen Machtmissbrauch, Ausgrenzung und destruktive Dynamik. Daher ist die Arbeit des as-institut.de als Gemeingut zu begreifen – und als solche zu unterstützen, zu fördern und gegen Gefährdungen zu verteidigen. Das as-institut.de steht allen Menschen, Gruppen und Organisationen offen, die Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten suchen, Strukturen verbessern oder sich gegen ungerechte Behandlung zur Wehr setzen möchten. Nur gemeinsam lässt sich eine Gesellschaft gestalten, in der Schutz, Respekt, Transparenz und Solidarität mehr sind als bloße Schlagworte.

Autor: Andre(a) Schmidt – www.as-institut.de – Mai 2025


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